Das Leistungsspektrum für gemeinnützige Vereine
    
    Die geordnete Verwaltung der Vereinsfinanzen, zuverlässige Erfüllung der steuerlichen 
    Pflichten und eine gut organisierte Buchhaltung - alles Dinge, die in Ihrem Verein schon
    Wirklichkeit sind ?     Dann brauchen Sie nicht weiterzulesen.
 Oder wissen Sie doch nicht genau
    ob und wann Sie Rücklagen für Investitionen bilden dürfen (das Steuerrecht schreibt in § 55 AO 
    eine zeitnahe Mittelverwendung vor) ? Ist Ihnen der Unterschied zwischen dem Zweckbetrieb 
    (§ 65 AO) und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§64 AO) wirklich geläufig?
    Können Sie aus Ihrer Vereinsbuchhaltung jederzeit erkennen, ob die Besteuerungsgrenze von 
    EUR 35.000 (bis 2007: 30.678) bereits vor Ablauf des Geschäftsjahres übersprungen ist und Sie wirkungsvolle 
    Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, um eine drohende Steuerpflicht zu vermeiden ?
    
Dann stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus der Beratung anderer gemeinnütziger 
    Vereine gerne zur Verfügung.  
    Fordern Sie für alle Tätigkeiten ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!
    
    Kontakt: stephan.esser@datevnet.de
    
    Steuererklärungen und Beratung für Vereine:
    
    Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Gemeinnützigkeitserklärungen           -         und alle weiteren Steuerarten -
    
       Ein gemeinnütziger Verein ohne besondere wirtschaftliche Betätigung wird alle drei Jahre vom 
    Finanzamt zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit aufgefordert. Bei der
    Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und beim Ausfüllen des Erklärungsvordrucks bin ich
    Ihnen behilflich.  
    Sobald jedoch eine wirtschaftliche Betätigung hinzukommt, ist bereits die Umsatzsteuer ein Thema.
    Falsche Rechnungstellung oder die unberechtigte Nutzung der Kleinunternehmerreglung führt 
    langfristig zu einem unübersehbaren Schaden, der einen kleinen Verein schnell in existenzielle
    Finanznot bringen kann.  
Spätestens bei der Abgabe von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen
    beim Bestehen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist der ehrenamtliche Vorstand eines 
    Vereines oft überfordert. Hier ist die Sicherheit einer vollständigen und ordnungsgemäßen 
    Abrechnung mit dem Finanzamt unentbehrlich.    
    Buchführung für Vereine
    
    Die Vereinsbuchführung sollte unbedingt die steuerliche Vierteilung eines gemeinnüztigen Vereins
    vollständig abbilden. Die Branchenlösung der DATEV, welche bei mir zum Einsatz kommt, bietet hier
    vorbildliche Übersicht.
    Organisationsberatung
    
    Die Überprüfung der Kassenführung und Organisation der Buchhaltung auf die Einhaltung der steuerlichen
    Vorgaben gehört ebenfalls zu meinen Dienstleistungen. Gerne führe ich eine Analyse Ihrer bestehenden Verhältnisse durch und
    berate Sie bei der Durchführung von Verbesserungen.    
    Wollen Sie sich als Vorstände eines gemeinnützigen Vereines einmal aus erster Hand über die steuerlichen
    Anforderungen informieren? Ich würde mich über eine Einladung zu Ihrer Vorstandssitzung freuen
    und alle Ihre Fragen kompetent beantworten.
    
    Lohnabrechnung
    
    Übungsleitervergütungen, Minijobs, Studenten als Aushilfen ?
    Durch die Anwendung der stets aktuellen Lohnabrechnungsprogramme der DATEV und andauernde 
    Fortbildung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bietet eine von mir erstellte 
    Lohnabrechnung auch für Vereine die beste Gewähr auf Richtigkeit.
    
 
    Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen
    
    Für kleine Vereine ist eine einfache Darstellung der Einnahmen und Ausgaben zum Nachweis von 
    Mittelherkunft und Mittelverwendung ausreichend. Sobald allerdings steuerliche Pflichten wie
    z.B. die Umsatzsteuer tangiert werden, sollte auch die gesamte Gewinnermittlung bzw. der 
    Jahresabschluß mit Bilanz und G&V nach allgemeinen steuerlichen und handelsrechtlichen
    Gesichtspunkten erstellt werden. 
 Für die Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG ist ab 2005 das amtliche 
    Formular EÜR zu beachten.