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Sie um Verständnis dafür, dass Fragen zu steuerlichen Problemfeldern nur
gegenüber Mandanten sofort beantwortet werden. In allen anderen Fällen wird eine
Erstberatungsgebühr (maximal 180 EURO, zzgl. gesetzl. UST von z.Zt. 19%, also derzeit insgesamt EUR 214,20) nach § 21 StBGebV erhoben, die vor
Auskunftserteilung fällig wird. Ggf. sind weitere Angaben von Ihnen 
erforderlich. Sie erklären sich mit der Anfrage ausdrücklich bereit, weitere 
persönliche Angaben und ggf. Unterlagen zum Sachverhalt auf Anforderung zu übermitteln. Sollte durch unzureichende Angaben  
eine Anfrage nicht beantwortet werden können, so entsteht auf 
jeden Fall ein Pauschalhonorar von 75 EUR (zzgl. gesetzl. UST von z.Zt. 19%), also insgesamt EUR 89,25). Für weitergehende Tätigkeiten können 
weitere Gebühren entstehen. 
 Die AGB in der jeweils neuesten Fassung werden Bestandteil 
dieser Anfrage. Sie werden Ihnen mit der Auftragsbestätigung auf Ihre Anfrage zugesandt. Die AGB werden danach durch eine Bestätigungs-Mail von Ihnen Vertragsbestandteil. 
Erst nach Erhalt der Bestätigungs-Mail erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage. 
    
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