Unternehmensteuerreform 2008
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Überblick über die Änderungen
Personenunternehmen (Einzelunternehmen und
die Gesellschafter einer Personengesellschaft):
- Thesaurierungsbesteuerung:
Bilanzierende können den nicht entnommenen
Gewinn ab 2008 auf Antrag ganz oder teilweise
mit einem günstigen Steuersatz von 28,25 %
zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
versteuern lassen. Wird dieser begünstigt
besteuerte Gewinn in späteren Jahren
entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit
25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag;
- anstelle der bisherigen Ansparrücklage kann
erstmals zum 31.12.2007 ein gewinnmindernder
Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der
voraussichtlichen Anschaffungskosten für neue
und gebrauchte Wirtschaftsgüter mit mindestens
90 % betrieblicher Nutzung gebildet werden. Voraussetzung:
Bei Bilanzierenden ist das Betriebsvermögen
nicht größer als 235.000 € und bei Einnahmenüberschuss-
Rechnung ist der Gewinn
nicht höher als 100.000 €. Wird innerhalb von drei
Jahren nicht wie geplant investiert, wird der Abzugsbetrag
rückgängig gemacht und die Steuernachzahlung
verzinst. Wird dagegen wie geplant
investiert, wird der Abzugsbetrag gewinnerhöhend
aufgelöst und auf die Anschaffungskosten des
Wirtschaftsguts können gewinnmindernde Abschreibungen
bis zu 58 % (Nutzungsdauer zehn
Jahre) bzw. 64 % (Nutzungsdauer fünf Jahre)
vorgenommen werden.
- Der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer
fällt für Erhebungszeiträume ab 2008 weg;
- für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt
es eine neue Grenze bei Gewinneinkunftsarten:
150 €; darüber hinaus ist bei Anschaffungskosten
für das Wirtschaftsgut von bis zu 1.000 € ein
Sammelposten zu bilden, der zwingend über fünf
Jahre abzuschreiben ist; die GWG-Grenze bei
Überschusseinkunftsarten (z.B. Arbeitnehmer) beträgt
nach wie vor 410 €;
- die degressive AfA (sie beträgt bisher das Dreifache
der linearen AfA, höchstens 30 %) wird für
Anschaffungen/Herstellung ab 2008 abgeschafft;
- der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf
die Einkommensteuer wird vom 1,8fachen auf das
3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags bei
Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende
Gewerbesteuer angehoben;
- Zinsschranke: Jeder Betrieb kann einen negativen
Zinssaldo (Sollzinsen abzüglich Habenzinsen)
bis zu 1 Mio. € in vollem Umfang als Betriebsausgaben
abziehen. Darüber hinaus wird
der Betriebsausgabenabzug für einen negativen
Zinssaldo auf 30 % des EBITDA (Gewinn vor
Steuern, Zinsen und Abschreibungen) begrenzt.
Kapitalgesellschaften
Die oben beschriebenen Änderungen zu den Abschreibungen
und zum Wegfall des Betriebsausgabenabzugs
für die Gewerbesteuer gelten auch für Kapitalgesellschaften.
Darüber hinaus ergeben sich folgende
Änderungen:
- Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2008 von
25 % auf 15 %;
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- der Verlustabzug der GmbH entfällt anteilig,
wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis
zu 50 % der Anteile übertragen werden; bei Anteilsübertragungen
von mehr als 50 % entfällt der
Verlustabzug vollständig;
- Zinsschranke: Die Freigrenze von 1 Mio. € gilt
auch für Kapitalgesellschaften (siehe Personenunternehmen).
Darüber hinaus ist die Zinsschranke
anzuwenden, wenn die Zinsaufwendungen im
Rahmen einer Gesellschafterfremdfinanzierung (=
Gesellschafter, der die Zinsen erhält, ist zu mehr
als 25 % beteiligt) mehr als 10 % der gesamten
Zinsaufwendungen ausmachen.
Gewerbesteuer
- Für alle Gewerbebetriebe gilt ab 2008 eine einheitliche
Steuermesszahl von 3,5 % des Gewerbeertrags,
der bisherige Staffeltarif entfällt.
Der Freibetrag für Personenunternehmen von
24.500 € bleibt unverändert.
- Ab 2008 werden anstelle der bisherigen Regelung
(z.B. 50%ige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen)
25 % der Finanzierungsaufwendungen oberhalb
eines Freibetrags von 100.000 € hinzugerechnet.
Bei Miete, Pacht und Leasing wird bei
unbeweglichen Wirtschaftsgütern ein Finanzierungsanteil
von 75 % und bei beweglichen Wirtschaftsgütern
von 20 % angenommen. Bei Zinsen
– es müssen keine Dauerschuldzinsen sein – beträgt
der Finanzierungsanteil 100 %.
Abgeltungsteuer
Ab 2009 wird eine 25%ige Abgeltungsteuer mit Veranlagungsoption
auf Kapitalerträge und private Wertpapierveräußerungsgeschäfte
für ab 2009 angeschaffte
Kapitalanlagen eingeführt. Ausgenommen sind Kapitalüberlassungen
zwischen nahestehenden Personen.
Für die Verlustverrechnung gelten komplizierte Neuregelungen.
Sie sehen zum Teil vor, dass Verluste
aus Kapitalvermögen bereits von der auszahlenden
Stelle bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt
werden. Außerdem können Verluste auch
durch einen Antrag auf Veranlagung steuermindernd
berücksichtigt werden.
Die zehnjährige „Spekulationsfrist“ für Grundstücke
bleibt unverändert.
Wichtiger Hinweis: Diese Ausführungen geben nur
einen ersten Überblick und können eine ausführliche
Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
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