Wichtige Themen zum Jahreswechsel 2004/2005
Steueramnestie
Der Steuersatz von 25% auf bisher nicht erklärte Einnahmen
und Umsätze gilt nur noch für Erklärungen, die bis zum 31.12
2004 eingereicht werden. Wer sich vom 1.Januar 2005 bis zum
31. März 2005 erklärt, zahlt 35%.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Informationen zur Steueramnestie
Lebensversicherungen
Die Steuerfreiheit für Kapitallebensversicherungen endet nun endgültig zum 31.12.2004. So will es das neue Alterseinkünftegesetz. Wollen Sie noch in den Genuß der Steuerfreiheit für Auszahlungen nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren kommen, so sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
So gut wie jeder von uns hat in den letzten Tagen und Wochen diesbezüglich Post von Versicherungsunternehmen erhalten. Prüfen Sie bei Interesse eine Versicherung abzuschließen, das betreffende Angebot sorgfältig und wägen Sie alle Vor- und Nachteile ab. Die Rendite von Lebensversicherungen ist mit dem Niedergang der Börsenkurse längst nicht mehr so attraktiv wie vor Jahren.
Für ab 1.1.2005 abgeschlossene Verträge gilt: die Beitragszahlungen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Erträge sind in voller Höhe steuerpflichtig. Nur die Hälfte der Erträge wird besteuert, wenn die Versicherungsleistungen nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluß erfolgen.
Eigenheimzulage
Erneut stand die Eigenheimzulage auf dem Prüfstand. Und erneut fanden die Pläne zur
Abschaffung nicht die Zustimmung des Bundesrates. Das Vermittlungsverfahren hat nicht
zur Abschaffung der Zulage geführt. Damit bleibt noch mindestens für das Jahr 2005
Zeit, Wohneigentum unter Inanspruchnahme der Eigenheimzulage zu erwerben.
Eine Neuregelung der Eigenheimzulage könnte eine Beschränkung der Zulage auf Ehepaare mit Kindern
beinhalten.
Erbschaft/Schenkung
Die niedrige Bewertung von Immobilien (ca. 75% des Verkehrswertes) für steuerliche Zwecke steht auf dem Prüfstand. Im Frühjahr 2005 ist mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Anstehende Übertragungen sollten daher zügig angegangen werden.
Einkommensteuersätze 2005
Die dritte Stufe der Steuerreform wird zum 1.1.2005 planmäßig umgesetzt. Mit folgenden Steuersätzen können Sie rechnen:
Der Spitzensteuersatz beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen ab 52.152 EUR bei der Grundtabelle, bei der Splittingtabelle ab 104.304 EUR. Die Steuerentlastung ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Bei der "Einkünfteplanung" sollte die Tarifabsenkung berücksichtigt werden, indem Einnahmen in spätere Veranlagungszeiträume verlagert und Aufwendungen vorgezogen werden.