Steuerberater Stephan Eßer

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Steueränderungen der Großen Koalition 2005/2006/2007


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Steuersparmodelle: Einschränkung der Verlustverrechnung  >   Details


Steueränderungen der großen Koalition von A - Z
(In Klammern das Jahr der Änderung, sofern bekannt)


  • A:    Abfindungen (2006) Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder.
    Wichtig: Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 gilt der bisherige Freibetrag weiter, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt; sie wurde bereits verlängert für Zahlungen bis Ende 2007.
  • A:    Abschreibung (2006)     Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungen. Die Möglichkeit, Mietimmobilien degressiv abzuschreiben, entfällt für alle Neufälle. Statt dessen ist nur noch eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr möglich. Denkmals- und Sanierungsgebäude sind weiter privilegiert.
  • A:    Arbeitszimmer Abschaffung des beschränkten Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Abzugsfähigkeit nur noch bei alleinigem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (2007)
  • B:    Biokraftstoffe Besteuerung von Biokraftstoffen
  • D:    Degress. Abschreibung Anhebung der degressiven Afa für bewegliche Wirtschaftsgüter von 20% auf 30% (nur für 2006 und 2007)
  • D:    Dienstwagen Beschränkung der 1%-Regelung auf Privatnutzung bis 50%; sonst Fahrtenbuchnachweis - nicht für GmbH (u.ä.) relevant
  • E:    Entfernungspauschale Abschaffung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer (2007)
  • G:    Geburtsbeihilfen (2006)     Abschaffung der Freibeträge für Geburtsbeihilfen.
  • S:    Gewinnermittlung Verschärfung der Aufzeichnungspflichen für Einnahme-Überschuß-Rechner
  • H:    Heiratsbeihilfen (2006)     Abschaffung der Freibeträge für Heiratsbeihilfen.
  • I:    Investitionszulage Fortführung der Investitionszulage
  • I:    Ist-Versteuerung Erhöhung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung in den alten Ländern (2006)
  • J:    Jubiläumszuwendungen Abschaffung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (2007)
  • K:    Kindergeld Kindergeld für volljährige Kinder in Berufsausbildung nur noch bis 25 Jahre (2007)
  • M:    Minijob Erhöhung der Pauschalabgabe für Minijobs
  • R:    "Reichensteuer" Zuschlag zur Einkommensteuer (3%) ab EUR 250.000,00 (Verheiratete: EUR 500.000,00); Ausnahme: gewerbeliche Einkünfte (2007)
  • R:    Renovierungskosten Verbesserung der Abziehbarkeit privater Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen sowie der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (vermutlich bis zu jährlich 600 EUR)
  • S:    SFN-Zuschläge Senkung der Sozialversicherungsgrenze bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (ab EUR 25,00/h - steuerfrei bis EUR 50,00/h)
  • S:    Sparerfreibetrag Reduzierung des Sparerfreibetrags für Verheiratete auf 1.500 Euro und für Ledige auf 750 Euro< (2007)
  • S:    Spekulationsbesteuerung Pauschale Steuer von 20 Prozent auf sämtliche Veräußerungsgewinne aus Aktien, Wertpapieren und vermieteten Immobilien - Wegfall der Spekulationsfristen (2008)
  • S:    Steuerberatungskosten (2006) Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für die privaten Steuerberaterkosten. Wichtig: Damit ist der Anteil des Beratungshonorars gemeint, welcher z.B. auf die Erstellung des Mantelbogens entfällt. Soweit die Kosten den einzelnen Einkunftsarten, wie z.B. nichtselbständige Tätigkeit oder Kapitaleinkünfte entfallen, besteht weiterhin die volle Abzugsfähigkeit. Die Regelung gilt bei Zahlungen ab 2006.
  • S:    Steuerschuld Ausdehnung der Steuerschuldumkehr auf den Leistungsempfänger bei Gebäudereinigungsleistungen (2006)
  • U:    Umsatzsteuer Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Versicherungssteuer auf 19% (2007)
  • Ü:    Übergangsgelder Streichung des Freibetrags bei Übergangsgeldern für Beamte und Soldaten (§ 3 Nr. 10 EStG)
  • W:    Warenbestandsbewertung Abschaffung der Lifo-Methode zur Vorratsbewertung (2007)


Steuersparmodelle: Einschränkung der Verlustverrechnung

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 24. November 2005 beschlossen, die Verlustverrechnung bei Steuerspar-Modellen rückwirkend zum 11. November 2005 mit einem neuen § 15b EStG zu begrenzen. Anleger dürfen künftig bei modellhaften Kapitalanlagen, die mehr als zehn Prozent Anfangsverluste bezogen auf das Eigenkapital ausweisen, die Verluste nur noch mit später anfallenden positiven Einkünften derselben Einkunftsquelle verrechnen.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beitritt oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Bestandsschutz wird nur bei einem Beitritt bis zum 10. November 2005 gewährt.

Ebenfalls nicht betroffen sind renditeorientierte Modelle. Künftig ist bei Investitionsplänen noch genauer zu prüfen, in welche Kategorie das anvisierte Modell fällt.


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