Steuerberater Stephan Eßer

Service




Anlage EÜR zur Einnahme-Überschußrechnung ab 2005


Alle Selbständigen, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.

Grundlage für die Regelung ist das "Kleinunternehmerförderungsgesetz" vom 31.7.2003. In dem neuen Formular müssen Sie zahlreiche detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben machen. Um dies leisten zu können, müssen die Aufzeichnungen entsprechend umgestellt und verfeinert werden. Obwohl das Formular nach heftiger Kritik im Jahr 2004 überarbeitet und entschlackt wurde, sind immer noch viele Abfragen und die zugrunde liegenden Gesetzesregelungen schwierig zu verstehen. Das Ausfüllen der insgesamt 67 Abfragezeilen auf vier Seiten erfordert viel zusätzliche Arbeit und Kenntnis – Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung mit fachlicher Beratung und Unterstützung.

Ausnahmeregelung:


Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter 17 500 EUR liegen, brauchen die neue "Anlage EÜR" nicht auszufüllen. Sie können Ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln.

Den Vordruck können Sie hier herunterladen: Formular EÜR

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