Steuerberater Stephan Eßer

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Archiv - Hier finden Sie ältere Beiträge aus dem Servicebereich.

>  >  Steueränderungen der großen Koalition von A-Z

Wahlprogramme waren gestern. Heute ist die Große Koalition in der Lage, die umfangreichsten Änderungen des Steuerrechts seit langem zu beschließen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit informiere ich Sie über die Grundzüge der geplanten und beschlossenen Änderungen im Steuerrecht.
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>  >  Wichtige Themen zum Jahreswechsel 2004/2005


Zu den Informationen zum Jahreswechsel 2004/2005


>  >  Archiv für Aktuelle Informationen aus 2006

          Archiv für Aktuelle Informationen aus       2005      2004


 Rentenversicherungsbeiträge
 > alle Steuerzahler            11/2005
 Alterseinkünftegesetz
 > alle Steuerzahler            03/2006
Beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig, ob Renten-versicherungsbeiträge nicht mehr im Rahmen von Sonderausgaben begrenzt, sondern als vorweggenommene Werbungskosten voll abzugsfähig sind. Der diesbezügliche Vorläufigkeitsvermerk greift jedoch nicht, da er lediglich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht betrifft. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als gegen die betreffenden Bescheide weiterhin Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Praktisch ist damit die Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rente von durchschnittlich 27% auf nun 50% verbunden. Individuell beginnt die Steuerpflicht...

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 Grundsteuer verfassungswidrig ?
 > Hauseigentümer            11/2005
 Firmenwagen 1%-Regelung/ Straßenbenutzungsgebühren
 > Arbeitnehmer            11/2005
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig, welches die Berechtigung der Grundsteuer für druchschnittliche Eigenheime überprüfen soll. Um bei einer positiven Entscheidung des BVerfG hiervon profitieren zu können, ist es notwendig, neu ergehende Bescheide offen zu halten und bestehende wieder zu öffnen. Bitte sprechen Sie mich im Einzelfall darauf an. Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin nach dem BFH-Urteil v. 14.9.2005 - VI R 37/03 die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der 1-v.H.-Regelung erfasst wird.

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>  >  Archiv für Chef-Informationen


 Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer drohte zeitweise             03/2006; 09/2006
Zu Irritationen führte ein Urteil des Bundessozialgerichts, welches nun von durch eine geplante Gesetzesänderung an Brisanz verliert: Bisher ging die Rechtspraxis bei GmbH-Geschäftsführern, welche eine beherrschende Stellung in der GmbH ausfüllen, davon aus, daß Sie sozialversicherungsfrei angestellt sind.
Nach diesem Urteil des Bundessozialgerichts war dieser eiserne Grundsatz bezweifelt worden. Jedem GmbH-Geschäftsführer drohte kurzzeitig die Rentenversicherungspflicht. Beiträge wären dann für die letzten 4 Jahre nachzuzahlen gewesen. Lesen Sie hierzu die damalige Pressemitteilung des Bundessozialgerichts! In einer Pressemitteilung des Bundesarbeitministeriums vom 04.04.2006 wurde eine Gesetzesänderung angekündigt, welche die altbekannte Rechtslage wieder herstellen soll. Zwischenzeitlich hatten die Rentenversicherungsträge eine Nichtanwendung des Urteils angekündigt.

 Formular EÜR ab 2005 - Was ist zu tun ?             11/2005
Ab dem Jahr 2005 müssen Unternehmer, die Ihren Gewinn nach den Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschußrechnung) ermitteln, hierfür die neue Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung benutzen....

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 Neue Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge ab 2006             08/2005
Zur kurzfristigen Schaffung von Liquidität der Sozialkassen wurde die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von bisher zwei möglichen Terminen auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats verlegt, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wird. Zur Erleichterung des Übergangs auf die neue Regelung kann die Zahlung für die Januarbeiträge, welche ja kurz nach der Zahlung der Dezemberbeiträge schon fällig ist, auf 6 Monate gestreckt werden.



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