Steuerberater Stephan Eßer

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Alterseinkünftegesetz: Rentenbesteuerung


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Viele Rentner müssen ab 2005 wieder eine Steuererklärung abgeben!


Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Praktisch ist damit die Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rente von durchschnittlich 27% auf nun 50% verbunden. Individuell beginnt die Steuerpflicht bei einer monatlichen Brutto-Rente von rd. EUR 1.800,00 (Ehepaare das Doppelte), sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hinzukommen. Die persönliche Grenze zur Steuerpflicht kann auch niedriger liegen. Neu ist auch, daß die Rentenversicherer die Rentenzahlungen an eine "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" melden muß. Diese übermittelt die Daten dann ans Finanzamt.
Kein Rentner kann also hoffen, nicht vom Finanzamt angeschrieben zu werden. Somit werden zahlreiche Rentner seit Jahren wieder erstmals mit der Abgabe einer Steuererklärung und häufig dann auch mit Steuerzahlungen konfrontiert werden.
In einem perönlichen Gespräch kann schnell geklärt werden, ob für Sie die Abgabe einer Steuererklärung auch tatsächlich zur Steuerzahlung führen wird.
Ist dies nicht der Fall und entsteht auch aus anderen Gründen in absehbarer Zeit keine Steuerschuld, so ist die Beantragung einer sogenannten "Nichtveranlagungsbescheinigung" zu überlegen. Mit dieser Bescheinigung, die für 3 Jahre erteilt wird, braucht für diesen Zeitraum keine Steuererklärung mehr abgegeben werden. Außerdem kann bei Verteilung an die Banken keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden.


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