Alterseinkünftegesetz: Rentenbesteuerung
Viele Rentner müssen ab 2005 wieder eine Steuererklärung abgeben!
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Praktisch ist damit
die Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rente von durchschnittlich 27% auf nun 50% verbunden. Individuell
beginnt die Steuerpflicht bei einer monatlichen Brutto-Rente von rd. EUR 1.800,00 (Ehepaare das Doppelte), sofern keine weiteren
steuerpflichtigen Einkünfte hinzukommen. Die persönliche Grenze zur Steuerpflicht kann auch niedriger liegen.
Neu ist auch, daß die Rentenversicherer die Rentenzahlungen an eine "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen"
melden muß. Diese übermittelt die Daten dann ans Finanzamt.
Kein Rentner
kann also hoffen, nicht vom Finanzamt angeschrieben zu werden. Somit werden zahlreiche Rentner seit Jahren wieder
erstmals mit der Abgabe einer Steuererklärung und häufig dann auch mit Steuerzahlungen konfrontiert werden.
In einem perönlichen Gespräch kann schnell geklärt werden, ob für Sie die Abgabe einer Steuererklärung auch tatsächlich
zur Steuerzahlung führen wird.
Ist dies nicht der Fall und entsteht auch aus anderen Gründen in absehbarer Zeit
keine Steuerschuld, so ist die Beantragung einer sogenannten "Nichtveranlagungsbescheinigung" zu überlegen.
Mit dieser Bescheinigung, die für 3 Jahre erteilt wird, braucht für diesen Zeitraum keine Steuererklärung mehr
abgegeben werden. Außerdem kann bei Verteilung an die Banken keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden.