Steuerberater Stephan Eßer

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Steuerpläne der großen Parteien zur Bundestagswahl 2005


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Die Parteien haben ihre Wahlprogramme veröffentlicht. Schon heute sollte sich jeder mit den Absichten zur Änderung des Steuerrechts auseinandersetzen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ausdrücklich ohne politische Wertung informiere ich Sie über die Grundzüge der geplanten Änderungen im Steuerrecht.

SPD Einkommensteuer
Der Tarif wird um eine drei Prozentpunkte höhere Steuer für Spitzenverdiener ab 250 000 Euro Jahreseinkommen ergänzt.
Umsatzsteuer
Keine Erhöhung geplant.
Steuervergünstigungen / Subventionen
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bleiben steuerfrei.
Unternehmensbesteuerung
Einheitliche Besteuerung von Unternehmen. Körperschaftsteuersatz soll nur bei voller Gegenfinanzierung von 25 auf 19 % sinken.
Sonstiges          ./.

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SPD

Einkommensteuer
Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 39 % und der Eingangssteuersatz von 15 auf 12 % gesenkt werden. Ab 1.1.2007; Grundfreibetrag 8000 x Anzahl Personen im Haushalt
Umsatzsteuer
Erhöhung ab 2006 von 16 auf 18 %.
Steuervergünstigungen / Subventionen
Steuervorteile für Pendler und Nachtarbeiter werden reduziert, die Eigenheimzulage abgeschafft.
Unternehmensbesteuerung
Die Körperschaftsteuer soll von 25 auf 22 % sinken, Beteiligungsverkäufe sollen wieder besteuert werden.
Sonstiges
Umsatzsteuer: Istversteuerung bis 1 Mio

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FPD

Einkommensteuer
Drei-Stufen-Tarif (15, 25, 35 %). Mittelfristiges Ziel: Ein-Stufen-Steuer. Stufen bei 15 T€ und 40T€; jede Stufe wird getrennt besteuert.
Umsatzsteuer
Keine Erhöhung geplant.
Steuervergünstigungen / Subventionen
Eigenheimzulage und Pendlerpauschale abschaffen, Subventionen linear um 20 % kürzen.
Unternehmensbesteuerung
Rechtsformneutraler Zwei-Stufen-Tarif (15, 25 %), kommunaler Zuschlag von 2 bis 4 %. Gewerbesteuer wird abgeschafft.
Sonstiges
Abschaffung der Steuerklasse V

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Grüne

Einkommensteuer
Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 45 % steigen, das Ehegattensplitting abgeschmolzen werden.
Umsatzsteuer
Keine Erhöhung geplant.
Steuervergünstigungen / Subventionen
Umweltschädliche Subventionen für Landwirtschaft und Kohle sowie die Entfernungspauschale sollen abgebaut werden.
Unternehmensbesteuerung
Mieten, Zinsen etc. werden mit berücksichtigt bei GewSt. Mindestbesteuerung ausweiten. Trennung von Unternehmens- und Privatpersonenbesteuerung.
Sonstiges
Vermögensteuer wieder einführen.

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Linke / WASG

Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag liegt bei 12 000 Euro, Eingangssteuersatz 15 %, Spitzensteuersatz 50 % ab 60 000 Euro.
Linke / WASG

Umsatzsteuer
Keine Erhöhung geplant, aber Ausdehnung des verminderten Satzes für das Handwerk etc.
Steuervergünstigungen / Subventionen
Pendlerpauschale 40 ct/Entfernungs-km, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bleiben steuerfrei.Abschaffung des Ehegattensplittings
Unternehmensbesteuerung
Körperschaftsteuer beginnt bei 15 % für niedrige Gewinne und endet bei 35 % ab 200 000 Euro. Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne und Dividenden.
Sonstiges
Vermögensteuer ab 300.000 EUR Vermögen


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