Steuerpläne der großen Parteien zur Bundestagswahl 2005
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Die Parteien haben ihre Wahlprogramme veröffentlicht. Schon heute sollte sich jeder mit den
Absichten zur Änderung des Steuerrechts auseinandersetzen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
und ausdrücklich ohne politische Wertung informiere ich Sie über die Grundzüge der geplanten
Änderungen im Steuerrecht.
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Einkommensteuer Der Tarif wird um eine drei Prozentpunkte höhere Steuer für Spitzenverdiener ab 250 000 Euro Jahreseinkommen ergänzt. |
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Umsatzsteuer Keine Erhöhung geplant. |
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Steuervergünstigungen / Subventionen Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bleiben steuerfrei. |
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Unternehmensbesteuerung Einheitliche Besteuerung von Unternehmen. Körperschaftsteuersatz soll nur bei voller Gegenfinanzierung von 25 auf 19 % sinken. |
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Sonstiges ./. |
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Einkommensteuer Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 39 % und der Eingangssteuersatz von 15 auf 12 % gesenkt werden. Ab 1.1.2007; Grundfreibetrag 8000 x Anzahl Personen im Haushalt |
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Umsatzsteuer Erhöhung ab 2006 von 16 auf 18 %. |
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Steuervergünstigungen / Subventionen Steuervorteile für Pendler und Nachtarbeiter werden reduziert, die Eigenheimzulage abgeschafft. |
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Unternehmensbesteuerung Die Körperschaftsteuer soll von 25 auf 22 % sinken, Beteiligungsverkäufe sollen wieder besteuert werden. |
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Sonstiges Umsatzsteuer: Istversteuerung bis 1 Mio |
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Einkommensteuer Drei-Stufen-Tarif (15, 25, 35 %). Mittelfristiges Ziel: Ein-Stufen-Steuer. Stufen bei 15 T€ und 40T€; jede Stufe wird getrennt besteuert. |
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Umsatzsteuer Keine Erhöhung geplant. |
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Steuervergünstigungen / Subventionen Eigenheimzulage und Pendlerpauschale abschaffen, Subventionen linear um 20 % kürzen. |
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Unternehmensbesteuerung Rechtsformneutraler Zwei-Stufen-Tarif (15, 25 %), kommunaler Zuschlag von 2 bis 4 %. Gewerbesteuer wird abgeschafft. |
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Sonstiges Abschaffung der Steuerklasse V |
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Einkommensteuer Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 45 % steigen, das Ehegattensplitting abgeschmolzen werden. |
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Umsatzsteuer Keine Erhöhung geplant. |
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Steuervergünstigungen / Subventionen Umweltschädliche Subventionen für Landwirtschaft und Kohle sowie die Entfernungspauschale sollen abgebaut werden. |
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Unternehmensbesteuerung Mieten, Zinsen etc. werden mit berücksichtigt bei GewSt. Mindestbesteuerung ausweiten. Trennung von Unternehmens- und Privatpersonenbesteuerung. |
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Sonstiges Vermögensteuer wieder einführen. |
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Einkommensteuer Der Grundfreibetrag liegt bei 12 000 Euro, Eingangssteuersatz 15 %, Spitzensteuersatz 50 % ab 60 000 Euro. |
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Umsatzsteuer Keine Erhöhung geplant, aber Ausdehnung des verminderten Satzes für das Handwerk etc. |
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Steuervergünstigungen / Subventionen Pendlerpauschale 40 ct/Entfernungs-km, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bleiben steuerfrei.Abschaffung des Ehegattensplittings |
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Unternehmensbesteuerung Körperschaftsteuer beginnt bei 15 % für niedrige Gewinne und endet bei 35 % ab 200 000 Euro. Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne und Dividenden. |
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Sonstiges Vermögensteuer ab 300.000 EUR Vermögen |
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